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   VGH Bayern, 23.08.2021 - 4 CS 21.1227   

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https://dejure.org/2021,48449
VGH Bayern, 23.08.2021 - 4 CS 21.1227 (https://dejure.org/2021,48449)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.08.2021 - 4 CS 21.1227 (https://dejure.org/2021,48449)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. August 2021 - 4 CS 21.1227 (https://dejure.org/2021,48449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Art. 19 Abs. 2; Art. 29; Art. 37; Art. 38 Abs. 1 S. 2; Art. 39 Abs. 2; GO Art. 46 Abs. 2 S. 1; Art. 6 Abs. 3, Abs. 4; BayFwG Art. 8 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4; Art. 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; BayVwVfG Nr. 5
    Widerruf der gemeindlichen Bestätigung eines Feuerwehrkommandanten - eigenmächtige Beschaffung eines Ausrüstungsgegenstandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der gemeindlichen Bestätigung eines Feuerwehrkommandanten; eigenmächtige Beschaffung eines Ausrüstungsgegenstands; Sitzungsvorbereitung durch den ersten Bürgermeister; begrenzte Ermächtigung zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln; Selbständigkeit des ...

  • rechtsportal.de

    Nachträglicher Ausschluss vom Amt des Feuerwehrkommandanten bei dienstlichem Fehlverhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 13.09.2018 - 4 ZB 17.1387

    Entlassung aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2021 - 4 CS 21.1227
    Beim Verlust der notwendigen Eignung hat zwar - als lex specialis gegenüber Art. 49 BayVwVfG - nach Art. 6 Abs. 4 Satz 1 BayFwG eine (vollständige oder teilweise bzw. einstweilige) Entbindung vom Feuerwehrdienst zu erfolgen; zudem können nach Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayFwG gröbliche Dienstpflichtverletzungen den nachträglichen Ausschluss rechtfertigen (dazu näher BayVGH 13.9.2018 - 4 ZB 17.1387 - BayVBl 2019, 448 Rn. 11 ff.).

    Zu den hier allein in Betracht kommenden sonstigen wichtigen Gründen, deren Vorliegen gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.9.2018, a.a.O., Rn. 12), können nur Umstände gerechnet werden, die die sachgerechte Ausübung der Funktion des Feuerwehrkommandanten ausschließen (Forster/Pemler, a.a.O., Rn. 34).

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2021 - 4 CS 21.1227
    Bei Äußerungen in der Öffentlichkeit müssen Feuerwehrkommandanten allerdings, wie alle Inhaber öffentlicher Ämter (vgl. BVerwG, U.v. 13.9.2017 - 10 C 6.16 - BVerwGE 159, 327 Rn. 23 ff.), politische Neutralität wahren und das allgemeine Sachlichkeitsgebot beachten.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 5 S 2429/12

    Beeinträchtigung des Eigentums infolge eines bestandskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2021 - 4 CS 21.1227
    Das bloß fiskalische Interesse an einer sparsamen und zweckgerechten Verwendung öffentlicher Mittel reicht dafür bei weitem nicht aus (vgl. VGH BW, U.v. 3.7.2014 - 5 S 2429/12 - juris Rn. 54 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2015 - 3 B 5.15

    Projekt Stuttgart 21; Planfeststellungsbeschluss; bestandskräftiger

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2021 - 4 CS 21.1227
    Der Auffangtatbestand des Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 VwVfG stellt besonders strenge Anforderungen an den Widerrufsgrund und ist daher eng auszulegen (BVerwG, B.v. 27.5.2015 - 3 B 5.15 - NVwZ 2016, 323/325).
  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 4 CE 16.2460

    Eilrechtsschutz - Obdachlosenfürsorge

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2021 - 4 CS 21.1227
    Die von der Antragsgegnerin hierzu beschriebenen Vorfälle, auf die sie sich auch erstmals in der Beschwerdebegründung berufen durfte (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2017 - 4 CE 16.2460 - juris Rn. 6 m.w.N.), betreffen keine Rechtsverstöße, sondern deuten allenfalls auf persönliche Konflikte zwischen dem Antragsteller und Angehörigen der Gemeindeverwaltung hin.
  • VG Bayreuth, 18.08.2022 - B 1 K 21.260

    Widerruf der Bestätigung des gewählten Feuerwehrkommandanten

    Die mit Schriftsatz vom 20. April 2021 hiergegen eingelegte Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. August 2021 zurückgewiesen (Az. 4 CS 21.1227).

    Der Widerruf kann nicht auf Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BayVwVfG gestützt werden, da vorliegend nichts dafür spricht, dass mit dem weiteren Verbleib des Klägers im Amt des Feuerwehrkommandanten schwere Nachteile für das Gemeinwohl verbunden sind (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2021 - 4 CS 21.1227 mit dem die Beschwerde gegen den Beschluss des VG Bayreuth vom 1.4.2021 - 1 K 21.259 zurückgewiesen wurde).

    Das Gericht schließt sich den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 23. August 2021 (Az. 4 CS 21.1227) dahingehend an, dass die bisherigen Vorkommnisse keine hinreichend tragfähige Grundlage für den Widerruf darstellen:.

  • VG Ansbach, 29.03.2023 - AN 14 K 22.01660

    Eignung als Kommandant einer Feuerwehr, gesundheitliche Eignung, ADHS

    Wie sich aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. August 2021 (4 CS 21.1227) ergebe, könne die Beklagte keinen Feuerwehrkommandanten beanspruchen, der sich unterordne.

    Die Klage ist als Verpflichtungsklage mit dem Ziel der Bestätigung durch die Beklagte nach Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) statthaft, da es sich bei der Bestätigung des gewählten Kommandanten durch die Gemeinde um einen diesen begünstigenden Verwaltungsakt handelt (BayVGH, B.v. 23.8.2021 - 4 CS 21.1227 - BeckRS 2021, 36699, Rn. 22).

  • OVG Sachsen, 06.04.2022 - 5 A 962/20

    Freiwillige Feuerwehr; Ortswehrleiter; Abberufung; Ausschluss aus Feuerwehr;

    Eine solche Suspendierung ist im Feuerwehrrecht auch ohne ausdrückliche gesetzliche oder satzungsrechtliche Regelung als schonendere bzw. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragende Handlungsform allgemein anerkannt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23. August 2021 - 4 CS 21.1227, juris Rn 23 [dass die Suspendierung dort im konkreten Fall nicht in Betracht kam, hatte - so hier nicht gegebene - spezifische landesrechtliche Gründe]; VG Hannover, Urt. v. 12. September 2018 - 7 A 7072/16 -, juris Rn. 30; NdsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2001 - 11 M 4402/00 -, juris, und OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12. November 1991 - 6 A 10055/91 -, juris Rn. 8 und 37).
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